Gemeinnützigkeit

Weil es uns wichtig ist

Wozu gemeinnützig?

Bei Stock & Stein leben wir das Miteinander. Und wir sind der Überzeugung, dass jeder sich einen schönen Urlaub leisten können sollte. Daher sind wir ein gemeinnütziges Unternehmen. Das bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können.

 

Auf dieser Seite bieten wir Dir  die Möglichkeit, völlig anonym zu prüfen, ob Du berechtigt bist, einen ermäßigten Urlaub anzutreten und die vergünstigten Preise unseres gemeinnützigen Angebots in Anspruch zu nehmen. Solltest Du dazu gehören, bitten wir Dich, den mit Deinen Buchungsunterlagen zugesandten oder von dieser Website heruntergeladenen Berechnungsbogen sorgfältig auszufüllen und die notwendigen Nachweise beizufügen. Leider können wir Dir diese Umstände nicht ersparen, sie sind uns vom Gesetzgeber auferlegt.

 

Bitte Beachten!

Darf ich steuerbegünstigte Leistungen in Anspruch nehmen?

    Um herausfinden zu können, ob die begünstigten Preise auch für Dich zutreffen, beantworte bitte die nachfolgenden Fragen:

    Haben Sie eine ärztliche Bestätigung?

    Sind Sie schwerbehindert?

    Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Nachweise (Behindertenausweis und/oder ärztliche Bestätigung) zum Zweck der Dokumentation. Dies können Sie vor Anreise per E-Mail erledigen oder spätestens zum Anreisetag an der Hotelrezeption vorlegen. Vielen Dank!

    Leben Sie Alleinstehend oder in einer Lebenspartnerschaft?


    Alleinstehend - Angaben zum Haushalt

    weitere Volljährige im Haushalt:

    Jugendlich 14 bis 17 Jahre:

    Kinder 6 bis 13 Jahre:

    Kinder 0 bis 5 Jahre:

    Ihre persönliche monatliche Bemessungsgrenze für:

    Personen

    beträgt:


    Angaben zum Einkommen

    Bitte geben Sie noch das vollständige Brutto-Einkommen in das freie Eingabefeld ein.

    Monatliches Bruttoeinkommen:

    Sonstige Bezüge wie Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsansprüche (außer Sozialhilfe, abzüglich Werbekostenpauschale von 83,-€ erfolgt automatisch):

    anzurechnendes Brutto-Familieneinkommen:

    Bemessungsgrenze:

    Auswertung:

    Toll! Ihr Familieneinkommen ist niedriger als die Bemessungsgrenze.

    Wir versichern, dass unser anrechenbares Vermögen (außer eigener Wohnung/Haus, Hausrat, Familienauto u.ä.) die Grenze von 15.500€ pro mitreisendem Familienmitglied nicht überschreitet.

    Nun benötigen wir noch Ihre persönlichen Daten:






    geplanter Aufenthalt von:

    bis:


    Auswertung:

    Schade! Ihr Familieneinkommen liegt über der Bemessungsgrenze.


    Lebenspartnerschaft - Angaben zum Haushalt

    weitere Volljährige im Haushalt:

    Jugendlich 14 bis 17 Jahre:

    Kinder 6 bis 13 Jahre:

    Kinder 0 bis 5 Jahre:

    Ihre persönliche monatliche Bemessungsgrenze für:

    Personen

    beträgt:

    Angaben zum Einkommen

    Bitte geben Sie noch das vollständige Brutto-Einkommen in das freie Eingabefeld ein.

    Monatliches Bruttoeinkommen:

    Sonstige Bezüge wie Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsansprüche (außer Sozialhilfe, abzüglich Werbekostenpauschale von 83,-€ erfolgt automatisch):

    anzurechnendes Brutto-Familieneinkommen:

    Bemessungsgrenze:

    Auswertung:

    Toll! Ihr Familieneinkommen ist niedriger als die Bemessungsgrenze.

    Wir versichern, dass unser anrechenbares Vermögen (außer eigener Wohnung/Haus, Hausrat, Familienauto u.ä.) die Grenze von 15.500€ pro mitreisendem Familienmitglied nicht überschreitet.

    Nun benötigen wir noch Ihre persönlichen Daten:






    geplanter Aufenthalt von:

    bis:



    Auswertung:

    Schade! Ihr Familieneinkommen liegt über der Bemessungsgrenze.