AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen Aktiv-Hotel Stock & Stein Königstein

1. Abschluss des Vertrages

1.1  Zwischen dem Gast und der Leisure Island GmbH (nachfolgend Hotel genannt) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer bzw. Leistungen bestellt und vom Hotel zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Hotel Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

1.2  Wird für die Reservierung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Die Höhe der Anzahlung beträgt im Regelfall 30% des Gesamtpreises.

1.3  Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast zustimmt oder die Leistungen widerspruchslos annimmt.

1.4  Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar-, und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis spätestens 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Teilnehmer namentlich mitzuteilen.

2. An- und Abreise

2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 10.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2 Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.3 Die Anreise der reservierten Zimmer muss spätestens bis 18.00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind Zimmer die vorausbezahlt sind.

3. Leistungen

3.1 Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der getroffenen Vereinbarung gemäß Reservierungsvertrag.

3.2 Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der gebuchten Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.3 Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Übernachtungs- und Arrangementpreises.

4. Zahlung

4.1 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig.

4.2 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben.

4.3 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

4.4 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Unternehmens. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

5. Stornierung

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen bei Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen sind Stornierungen einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:

5.1 Eine Stornierung von Individualbuchungen ist bis 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei möglich. Bei Überschreitung der Stornofrist werden 30% des Gesamtpreises fällig. Im Falle einer Nichtanreise oder einer Stornierung am Anreisetag werden 70% des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

6 Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Parkplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Es wird insbesondere kein Bewachungsvertrag geschlossen.

6.4 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels wird ausgeschlossen.

7 Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

7.2 Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

8 Sonstiges

8.1 Das Mitbringen von Haustieren ist in unserem Haus grundsätzlich nur nach vorher erfolgter Absprache und nur in eigens dafür vorgesehenen Zimmern gestattet.

8.2 Aufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung eines Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung eines Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung.

8.6 Für den Aufenthalt erkennt der Gast die im Hotel aushängende Hausordnung als verbindlich an.

9 Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Hotels bzw. der entsprechenden Gesellschaft als vereinbart.

9.4 Sollte einer der obigen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine ihr möglichst nahe kommende zulässige Regelung gelten.