Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

1.1  Zwischen dem Gast und der Natur- & FamilienOase Königstein (nachfolgend FamilienOase genannt) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer bzw. Leistungen bestellt und von der FamilienOase zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn die FamilienOase Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

1.2  Wird für die Reservierung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Die Höhe der Anzahlung beträgt im Regelfall 30 % des Gesamtpreises.

1.3  Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast zustimmt oder die Leistungen widerspruchslos annimmt.

1.4  Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar-, und Konferenzveranstaltungen sind der FamilienOase bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Teilnehmer namentlich mitzuteilen.

2. An- und Abreise

2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 10.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2 Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern die FamilienOase dem zustimmt, ist, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.3 Die Anreise der reservierten Zimmer muss spätestens bis 18.00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die FamilienOase über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind Zimmer die vorausbezahlt sind.

3. Leistungen

3.1 Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der gebuchten Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.3 Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Übernachtungs- und Arrangementpreises.

3.4 Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stunden plus Nebenkosten plus ggf. Nachtarbeits- zuschlag berechnet wird.

4. Zahlung

4.1 Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig.

4.2 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die FamilienOase die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben.

4.3 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die FamilienOase eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

4.4 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Unternehmens. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

5. Stornierung

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen sind Stornierungen einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:

5.1 Eine Stornierung ist bis 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei möglich. Bis zu 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn werden 30 % des Gesamtpreises fällig. Bei späteren Stornierungen werden 70 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

6 Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften der FamilienOase für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 Die FamilienOase haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die FamilienOase bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Bringt der Gast ein KFZ mit und wird dies auf einem von der FamilienOase bereitgestellten Parkplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Es wird insbesondere kein Bewachungsvertrag geschlossen.

6.4 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der FamilienOase wird ausgeschlossen.

7 Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht der FamilienOase ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

7.2 Hat die FamilienOase begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann die FamilienOase das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

8 Sonstiges

8.1 Das Mitbringen von Haustieren ist in unserem Haus grundsätzlich nicht gestattet.

8.2 Aufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung eines Gastes durch die FamilienOase ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung eines Gastes durch die FamilienOase ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung.

8.6 Für den Aufenthalt erkennt der Gast die in der FamilienOase aushängende Hausordnung als verbindlich an.

9 Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von der FamilienOase schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung gilt, soweit gesetzlich zulässig der Sitz der FamilienOase als vereinbart.

9.4 Sollte einer der obigen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine ihr möglichst nahe kommende zulässige Regelung gelten.